Verordnung (Gefahrenverhütungsschauverordnung - …
2014-5-23 · b) Messe- oder Ausstellungshallen, Museen, Galerien oder Bibliotheken mit mehr als 1 000 m² Brutto-Grundfläche, c) Sammelunterkünfte und Behelfsbauten, die Wohnzwecken dienen, d) Landwirtschaftliche Betriebe mit nicht ausreichender Löschwasserversorgung. 6. Objekte, die in den Nr. 1 bis 5 nicht aufgeführt sind und deren Art oder Nutzung mit